Entsorgung & Behandlung
Mineralische Abfälle? Wir recyceln selbst – rechtssicher und transparent
Wir sind ein im EDM-System registrierter Abfallsammler & -behandler und fokussieren uns auf nicht gefährliche mineralische Abfälle (z. B. Bauschutt, Betonabbruch, Bodenaushub). Diese verwerten wir größtenteils in unserem eigenen Recyclingprozess weiter. So entsteht aus vermeintlichem Abfall wiederverwendbares Material – vollkommen rechtskonform und mit minimalem Bürokratieaufwand für Sie.
Unser Leistungsumfang
Annahme & Recycling
Ob Betonabbruch, Ziegel oder Bodenaushub: Wir brechen, sortieren und verwerten die Materialien weiter. Keine Annahme von gefährlichen Abfällen (z. B. Asbest, teerhaltiger Asphalt).
Dokumentationspflichten
Wir erfassen sämtliche Übernahmen elektronisch im EDM-System, samt Schlüsselnummern und Mengen. Da wir die abfallrechtliche Genehmigung besitzen, übernehmen wir für Sie auch die komplette Nachweisführung.
Kein Altlastenbeitrag bei Recycling
Wird Bauschutt recycelt, fällt grundsätzlich kein ALSAG an, da Ihre Abfälle nicht deponiert, sondern wiederverwertet werden. Nur in seltenen Sonderfällen (z. B. wenn eine Deponierung nötig wird) kann ein Beitrag fällig werden. Wir informieren Sie diesbezüglich rechtzeitig.
Was wir annehmen
Unsere genehmigten Abfallarten
- Betonabbruch
- Bauschutt (keine Baustellenabfälle)
- Straßenaufbruch
- Recycling-Baustoffe
- Bankettschälgut von Straßen
- Aushubmaterial/Bodenaushub (nicht verunreinigt)
- Kulturfähige Erde
- Steinschleifschlamm
- Bau- und Abbruchholz
- Holzasche
- Eisen- und Stahlabfälle
- Mähgut, Laub
- Fest- und Flüssigmist (ökologischer Landbau)
FAQ
Meist sind reine mineralische Baurestmassen (Beton, Ziegel, Naturstein) nicht gefährlich. Sollten Sie auf Schadstoffe (z. B. Asbest) stoßen, vermitteln wir gerne spezialisierte Fachbetriebe.
Wir ordnen Ihrem Abfall die korrekte Schlüsselnummer zu und erfassen Menge sowie Übernahmeort im EDM-System – so erfüllen wir alle gesetzlich vorgeschriebenen Nachweispflichten. Diese elektronisch erstellten Dokumente werden von uns aufbewahrt und, sofern gesetzlich erforderlich, erhalten Sie als Auftraggebende ebenfalls Kopien, die in der Regel mindestens sieben Jahre lang archiviert werden müssen.
Der Altlastenbeitrag wird für Deponierung oder Verfüllungen fällig. Wenn das Material stattdessen verwertet wird – z. B. durch Recycling – entfällt der Beitrag. Nur in Ausnahmefällen kann ein Beitrag anfallen, den wir dann mit Ihnen besprechen.
Wird das recycelte Material für die Wiederverwendung qualifiziert, entsteht daraus beispielsweise hochwertiger Schotter für Tragschichten oder effektives Füllmaterial – ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Kreislaufwirtschaft, bei der Ressourcen optimal genutzt werden.
Weitere Leistungen
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Wir beraten Sie gerne zur richtigen Entsorgungslösung für Ihre mineralischen Baustoffe!